Kategorie-Archiv: Allgemein

Seminar „IT-Sicherheit im Messdienstunternehmen“

Am 28.11.2024 fand unser Seminar zur IT-Sicherheit im Messdienstunternehmen statt. Ein äußerst wichtiges Thema für unsere Branche, denn Messdienstunternehmen arbeiten auch mit Daten, die hohe Anforderungen an die IT-Systeme mit sich bringen.

Im vollständig ausgebuchten Seminar gab unser Referent Reinhold Okon, ein Experte mit umfangreicher Erfahrung auf diesem Gebiet, wertvolle Tipps und Hinweise zu notwendigen Maßnahmen.

15 Jahre DEUMESS: Vom kleinen Kreis zur starken Stimme

Digitale Transparenz als kostengünstigste Maßnahme für die Wärmewende überhaupt

Rudolstadt, 07. Oktober 2024. DEUMESS erlebt in diesem Jahr sein 15-jährges Verbandsjubiläum. Am 5. Oktober 2009 als Interessenvertretung MeasureNet von neun unabhängigen Abrechnungsdienstleistern gegründet, ist DEUMESS als Verband heute eine zentrale Stimme der mittelständischen Mess- und Energiedienstleister in Deutschland. Über 200 Unternehmen gehören dem Verband an, darunter klassische Messdienstleister ebenso wie Energiedienstleister oder Immobilienunternehmen. Sie alle verbindet das Angebot von Sub- und Smart-Metering-Services und damit der Bedarf nach Interessenvertretung rund um die Erhebung und Nutzung von Gebäude- und Energiedaten. Etwa 4,4 Millionen Wohnungen in Deutschland erhalten Messdienstleistungen durch ein DEUMESS-Mitglied.

Vom MeasureNet zu DEUMESS: Ein Weg der kontinuierlichen Weiterentwicklung

Die Gründung von MeasureNet erfolgte unter der Prämisse, die Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen zu bündeln und eine Plattform für fairen und transparenten Wettbewerb im Submetering zu schaffen. Heute vereinen sich unter dem Dach von DEUMESS Unternehmen mit unterschiedlichem Kerngeschäft. Sie alle setzen jedoch moderne Technologien ein, um den Energieverbrauch in Gebäuden transparent und steuerbar zu machen. „Energiedaten sind das verborgene Gold der Energiewende. Unsere Mitglieder ermöglichen nicht nur die Optimierung des Energieverbrauchs, sondern auch die Integration regenerativer Energien in das Energiesystem der Zukunft“, betont Hartmut Michels, langjähriges Vorstandsmitglied von DEUMESS.

Digitale Transparenz als kostengünstigste Maßnahme für die Wärmewende überhaupt

Mit der Umbenennung in DEUMESS im Mai 2019 und dem erweiterten Aufgabenfeld hat der Verband seine Rolle neu definiert. „Unsere Mitglieder sichern Transparenz und die Steuerung von Energieflüssen in Gebäuden – und das nah am Kunden, zuverlässig vor Ort“, ergänzt Michels. „Sie bieten damit vor allem eine geringinvestive Verringerung des Energieverbrauchs und so die kostengünstigste Maßnahme für die Energiewende in Immobilien überhaupt.“ Die von DEUMESS-Mitgliedern gesammelten Daten helfen zudem bei der Integration von regenerativen Energiequellen in die Gebäudeversorgung. Dabei agieren die Mitgliedsunternehmen technologieoffen und herstellerunabhängig, was ihnen ermöglicht, flexibel auf die Anforderungen des Marktes zu reagieren. Auch die Zusammenarbeit mit anderen Anbietern für Energie- und Gebäudeservices auf Datenbasis sei bei DEUMESS-Mitgliedern gelebte Praxis, so Michels.

Vorgezogene Feier auf dem 10. DEUMESS Fachkongress – Messe HEIKOM im Oktober 2025

Die Feier des 15-jährigen Verbandsjubiläums fand bereits implizit auf der großen Abendveranstaltung des DEUMESS-Fachkongresses im Mai statt, der in diesem Jahr zehn Jahre alt wurde. „Dort hatten wir einen fantastischen Abend mit außergewöhnlichem Programm und tollen Gästen“, erinnert sich Michels.

Eine eigene Veranstaltung zum Verbands-Jubiläum ist nicht geplant. Wichtiger als gemeinsam zu feiern sei, die Energiewende in Gebäuden mit Daten voranzubringen und dafür ein Netzwerk mit den richtigen Anlässen und Plattformen zu bilden. „Wir erweitern unser Veranstaltungsprogramm im kommenden Jahr um eine große Messe. Darauf wollen wir uns jetzt konzentrieren.“ Die HEIKOM findet als neue Messe für digitales Energie- und Gebäudemanagement am 22. und 23. Oktober 2025 in Erfurt statt.

Wir machen Urlaub!

In der Zeit vom 27. September 2024 bis 15. Oktober 2024 ist unsere DEUMESS-Geschäftsstelle wegen Urlaub geschlossen.

Verbrauchserfassung für Wärmepumpen bald Pflicht

Wegfall des Wärmepumpen-Privilegs in der Heizkostenverordnung ab Oktober 2024

Rudolstadt, 23. September 2024. Zum 1. Oktober 2024 treten Änderungen der Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft, die die Abrechnung von Wärme und Warmwasser in Mehrfamilienhäusern neu regeln. Ab diesem Datum gelten auch für mit Wärmepumpen versorgte Gebäude die Regelungen zur verbrauchsabhängigen Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten, wie sie bereits für Erdgas- und Heizölkessel oder Fernwärme verpflichtend sind. Darauf weist DEUMESS hin, das Netzwerk mittelständischer und regionaler Unternehmen der Energie- und Immobilienbranche. Da Wärmepumpen zunehmend zur Energieerzeugung genutzt werden, sorgen die Änderungen für noch mehr Transparenz in der Wärme- und Warmwassernutzung.

Neue Anforderungen für Wärmepumpen in der Heizkostenabrechnung

Mit der Einführung neuer Regelungen im Rahmen der Betriebskostenverordnung (BKVO) und der Heizkostenverordnung (HKVO) wird die verbrauchsabhängige Abrechnung auch für den Stromverbrauch von Wärmepumpen verpflichtend. Die entsprechenden Änderungen der Betriebskostenverordnung gelten bereits ab dem 1. Januar 2024. Die Änderungen der Heizkostenverordnung treten nun zum 1. Oktober 2024 in Kraft. Der Gesetzgeber erkennt damit die zunehmende Bedeutung von Wärmepumpen in der Wärmeversorgung von Mehrfamilienhäusern an und betont den wichtigen Beitrag, den Verbrauchstransparenz für die Einsparung von Energiekosten leistet. „Wärmepumpen sind eine zentrale Technologie für die nachhaltige Wärme- und Warmwassererzeugung in Gebäuden. Darum ist es wichtig, dass auch der dafür benötigte Strom sparsam und effizient genutzt wird. Die verbrauchsabhängige Abrechnung schafft dafür den notwendigen Anreiz und Transparenz“, erklärt Hartmut Michels, Vorstand des DEUMESS e.V.

Wegfall des Wärmepumpenprivilegs

Die Änderungen der HKVO regeln entsprechend sowohl die Verpflichtung zur Abrechnung als auch die Verpflichtung zu Ausstattung mit dafür benötigten Erfassungsgeräten neu:

  • In Paragraph 7 der HKVO werden entsprechend die „Kosten des zur Wärmeerzeugung verbrauchten Stroms“ als umlagefähige Kosten ergänzt.
  • In Paragraph 9 der HKVO werden Wärmepumpen explizit als Energiequelle genannt, deren Kosten auch für die gemeinsame Erzeugung von Wärme und Warmwasser verteilt werden müssen.
  • In Paragraph 11 der HKVO entfällt das sogenannte Wärmepumpen-Privileg, indem Wärmepumpen explizit aus der Liste der Ausnahmen gestrichen werden, für die keine verbrauchsabhängige Abrechnung erfolgen muss.
  • Gemäß der Änderung von Paragraph 12 der HKVO müssen Gebäude, die mit Wärmepumpen versorgt werden, zudem bis spätestens Ende September 2025 mit entsprechenden Zählern nachgerüstet werden, um die verbrauchsabhängige Abrechnung überhaupt zu ermöglichen.

„Die neuen Regelungen sind ein logischer Schritt, um die Energieeffizienz auch bei Versorgungskonzepten der Zukunft weiter zu verbessern. Durch die verbrauchsabhängige Abrechnung von Wärmepumpen schaffen wir mehr Transparenz und Anreize, den Stromverbrauch zu senken“, so DEUMESS-Vorstand Michels weiter. „Dabei geht es auch darum, dass selbst regenerativ erzeugte Energie sehr wertvoll ist und sparsam genutzt werden muss. Außerdem bietet das Konzept allen Beteiligten eine Möglichkeit, mit dem Verbrauch auch Kosten einzusparen.“