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Verbrauchserfassung für Wärmepumpen bald Pflicht

Wegfall des Wärmepumpen-Privilegs in der Heizkostenverordnung ab Oktober 2024

Rudolstadt, 23. September 2024. Zum 1. Oktober 2024 treten Änderungen der Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft, die die Abrechnung von Wärme und Warmwasser in Mehrfamilienhäusern neu regeln. Ab diesem Datum gelten auch für mit Wärmepumpen versorgte Gebäude die Regelungen zur verbrauchsabhängigen Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten, wie sie bereits für Erdgas- und Heizölkessel oder Fernwärme verpflichtend sind. Darauf weist DEUMESS hin, das Netzwerk mittelständischer und regionaler Unternehmen der Energie- und Immobilienbranche. Da Wärmepumpen zunehmend zur Energieerzeugung genutzt werden, sorgen die Änderungen für noch mehr Transparenz in der Wärme- und Warmwassernutzung.

Neue Anforderungen für Wärmepumpen in der Heizkostenabrechnung

Mit der Einführung neuer Regelungen im Rahmen der Betriebskostenverordnung (BKVO) und der Heizkostenverordnung (HKVO) wird die verbrauchsabhängige Abrechnung auch für den Stromverbrauch von Wärmepumpen verpflichtend. Die entsprechenden Änderungen der Betriebskostenverordnung gelten bereits ab dem 1. Januar 2024. Die Änderungen der Heizkostenverordnung treten nun zum 1. Oktober 2024 in Kraft. Der Gesetzgeber erkennt damit die zunehmende Bedeutung von Wärmepumpen in der Wärmeversorgung von Mehrfamilienhäusern an und betont den wichtigen Beitrag, den Verbrauchstransparenz für die Einsparung von Energiekosten leistet. „Wärmepumpen sind eine zentrale Technologie für die nachhaltige Wärme- und Warmwassererzeugung in Gebäuden. Darum ist es wichtig, dass auch der dafür benötigte Strom sparsam und effizient genutzt wird. Die verbrauchsabhängige Abrechnung schafft dafür den notwendigen Anreiz und Transparenz“, erklärt Hartmut Michels, Vorstand des DEUMESS e.V.

Wegfall des Wärmepumpenprivilegs

Die Änderungen der HKVO regeln entsprechend sowohl die Verpflichtung zur Abrechnung als auch die Verpflichtung zu Ausstattung mit dafür benötigten Erfassungsgeräten neu:

  • In Paragraph 7 der HKVO werden entsprechend die „Kosten des zur Wärmeerzeugung verbrauchten Stroms“ als umlagefähige Kosten ergänzt.
  • In Paragraph 9 der HKVO werden Wärmepumpen explizit als Energiequelle genannt, deren Kosten auch für die gemeinsame Erzeugung von Wärme und Warmwasser verteilt werden müssen.
  • In Paragraph 11 der HKVO entfällt das sogenannte Wärmepumpen-Privileg, indem Wärmepumpen explizit aus der Liste der Ausnahmen gestrichen werden, für die keine verbrauchsabhängige Abrechnung erfolgen muss.
  • Gemäß der Änderung von Paragraph 12 der HKVO müssen Gebäude, die mit Wärmepumpen versorgt werden, zudem bis spätestens Ende September 2025 mit entsprechenden Zählern nachgerüstet werden, um die verbrauchsabhängige Abrechnung überhaupt zu ermöglichen.

„Die neuen Regelungen sind ein logischer Schritt, um die Energieeffizienz auch bei Versorgungskonzepten der Zukunft weiter zu verbessern. Durch die verbrauchsabhängige Abrechnung von Wärmepumpen schaffen wir mehr Transparenz und Anreize, den Stromverbrauch zu senken“, so DEUMESS-Vorstand Michels weiter. „Dabei geht es auch darum, dass selbst regenerativ erzeugte Energie sehr wertvoll ist und sparsam genutzt werden muss. Außerdem bietet das Konzept allen Beteiligten eine Möglichkeit, mit dem Verbrauch auch Kosten einzusparen.“

Dynamische Stromtarife ab 2025: Neue Chancen für WEG-Verwalter und Energieunternehmen

Rudolstadt, 01. Juli 2024. Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Stromlieferanten in Deutschland dynamische Stromtarife anbieten. Diese Änderung eröffnet Verwaltern von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und anderen Immobilienverantwortlichen neue Möglichkeiten, das Energieversorgungskonzept für ihre Mieter oder Bewohner zu optimieren. Darauf weist der Verband der mittelständischen und regionalen Unternehmen der Energie- und Immobilienbranche, DEUMESS, hin. Voraussetzung für die zielgerichtete Nutzung dynamischer Stromtarife sind der Einbau von vernetzten und digitalen Stromzählern, sogenannten Smart Metern, und ein Energiemanagement-System.

Dynamische Stromtarife: Strom nutzen, wenn er günstig ist

Mit der Einführung dynamischer Stromtarife durch alle Stromlieferanten in Deutschland gemäß § 41a Energiewirtschaftsgesetz sollen Verbraucher von den Preisschwankungen auf den Strommärkten profitieren. Die Verpflichtung gilt bereits heute für Stromlieferanten, die mehr als 100.000 Letztverbraucher versorgen. Das Ziel des Gesetzes ist es, Anreize zur Energieeinsparung und Steuerung des Energieverbrauchs zu setzen. Dazu gehört die Verlagerung des Stromverbrauchs von Spitzenlastzeiten zu Zeiten mit hoher Stromerzeugung und damit niedrigen Strompreisen. Dynamische Tarife orientieren sich an den Preisschwankungen der Strombörsen und spiegeln diese in Abrechnungsintervallen wider.

Zu geringeren Kosten heizen oder laden

WEG-Verwalter und Immobilienunternehmen können von diesen Änderungen auch für die Bewohner ihrer Gebäude profitieren. Dynamische Stromtarife sind besonders interessant für Wohnungseigentümergemeinschaften oder Mehrfamilienhäuser mit verbrauchsintensiven und steuerbaren Lasten. Beispiele hierfür sind Immobilien mit Wärmepumpenheizung, Elektrofahrzeug-Ladeinfrastruktur oder Stromspeichern. Dynamische Tarife bieten die Möglichkeit, Wärmeerzeugung und Warmwasserbereitung, Fahrzeugladung oder Stromspeicherung zu günstigen Zeiten durchzuführen und so die Energiekosten zu senken.

Intelligente Messsysteme und Energiemanagement-System als Basis für die Nutzung dynamischer Tarife

Um von dynamischen Tarifen etwa auf Stundenbasis zu profitieren, sind intelligente Messsysteme erforderlich, bestehend aus Smart Metern und einem Smart Meter-Gateway. Diese Systeme erfassen den Stromverbrauch in Echtzeit und ermöglichen eine flexible Reaktion auf Preisschwankungen. Bernd Bosch, Vorstandsmitglied von DEUMESS, erklärt: „Die Abrechnung börsendynamischer Tarife ist nur mit einem Smart Meter möglich. Dieser erfasst den Lastgang für einen bestimmten Zeitraum, und der Stromlieferant rechnet dann basierend auf dem jeweiligen Börsenpreis den Verbrauch ab. Weitere Voraussetzung ist ein Energiemanagement-System“ Bereits jetzt seien solche Energiemanagement-Systeme am Markt erhältlich, die dynamische Stromtarife in Verbindung mit dem Smart Meter-Gateway intelligent für die Immobilie nutzbar machen und so die Energiekosten nachhaltig senken helfen.

Kontakt mit dem Stromlieferanten und Messstellenbetreiber suchen

DEUMESS empfiehlt Immobilienverantwortlichen und WEG-Verwaltern, die von dynamischen Stromtarifen profitieren möchten, den Kontakt mit ihren Messstellenbetreibern und Stromlieferanten zu suchen. Bernd Bosch betont: „Noch sind dynamische Stromtarife Neuland für viele Stromlieferanten und grundzuständige Messstellenbetreiber vor Ort, und die Angebote sind sehr unterschiedlich. Die Wohnungswirtschaft sollte sich jedoch frühzeitig mit dem Thema vertraut machen, um die Chancen und Risiken zu verstehen. Dabei kann auch der Kontakt mit einem der Energiedienstleister helfen, die als wettbewerbliche Messstellenbetreiber neu und innovativ im Markt aktiv sind.“ Dynamische Stromtarife könnten für Vorreiter-Unternehmen, die bereits mit der Elektrifizierung von Wärme oder Mobilität die Energiewende in ihren Immobilien vorantreiben, einen wichtigen Baustein darstellen. Dies zeige auch, wie wichtig die Integration von Wärme und Strom sowie die Digitalisierung der Energieinfrastruktur in Gebäuden sei.

Großes Interesse bei Einstiegsseminar „Technik“ in Bad Hersfeld!

In den letzten beiden Tagen drehte sich in der DEUMESS-Akademie alles um die Messtechnik in Gebäuden der Gegenwart und der Zukunft. Beim ausgebuchten Einstiegsseminar „Technik“ mit unseren Referenten Kathrina Hirsch und Thomas Reichbauer der Engelmann Sensor GmbH konnten unsere Teilnehmer verschiedene Messgeräte und deren Funktion kennenlernen, sowie alles Notwendige über Datenübertragung und -verarbeitung erfahren.

Es ist eine spannende Zeit, um in die Branche einzusteigen und die Zukunft des Messdienstes aktiv mitzugestalten. Gemeinsam treiben wir die Digitalisierung im Gebäude voran: technologieoffen, interoperabel, fair und service-orientiert.