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UVI – Was Mieter jetzt wissen müssen

Mit der novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) erhalten Mieter ab sofort monatlich von Ihrer Hausverwaltung eine Information über Ihren Verbrauch von Warmwasser und Heizenergie. Nach dem Gesetz ist jeder Vermieter dazu verpflichtet, sofern in Ihrer Wohnung fernablesbare Messgeräte vorhanden sind. Dies sind Warmwasserzähler, Wärmezähler oder Heizkostenverteiler. Der Einbau von fernablesbaren Messgeräten ist bei Neuinstallation beziehungsweise für alle bestehenden Mehrfamilienhäuser bis Ende 2026 gesetzlich vorgeschrieben.

Um die Mieter bestmöglich zu informieren, stellen wir unseren DEUMESS-Mitgliedern und weiteren Interessenten Arbeitsmaterialien in Form von Musterschreiben und Flyer zur weiteren Verwendung zur Verfügung:

Mieterinformation-Flyer zur uVI

Mieterinformation-Schreiben zur uVI

 

Verband der mittelständischen Messdienstunternehmen warnt vor Preisschock bei Verbrauchskosten im kommenden Jahr

DEUMESS als Verband der mittelständischen Messdienstunternehmen prognostiziert für die Verbrauchsabrechnung von Heizung und Warmwasser im kommenden Jahr einen deutlichen Anstieg der Kosten. Der Verband der mittelständischen Messdienstunternehmen DEUMESS sieht dafür gleich mehrere Gründe. Zugleich warnt der Verband die Mieter davor, die jetzt zum Teil noch verkraftbaren Steigerungen auf die leichte Schulter zu nehmen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie, des Kriegs in der Ukraine sowie der Gaskrise werden sich erst bei der Verbrauchsabrechnung im nächsten Jahr vollständig auswirken. Aber auch Immobilieneigentümer und -verwalter seien in der Pflicht Einsparpotenziale zu heben. 

Corona sorgt für erhöhten Verbrauch
So waren aufgrund der Corona-Pandemie vor allem im Frühjahr mehr Menschen im Home Office tätig, als sonst auf Ihrer eigentlichen Arbeitsstelle. Ein erhöhter Verbrauch an Heizenergie und Warmwasser sind die Folge. Mit Blick auf eine mögliche Verschärfung der Corona-Maßnahmen im Herbst könnte dieses Szenario erneut eintreten und die Belastung für die Mieter weiter nach oben treiben. „Betrachtet man zusätzlich die Auswirkungen der Inflation werden viele Menschen ihren bisherigen Lebensstandard nicht halten können oder sogar in finanzielle Schwierigkeiten geraten“, sagt Hartmut Michels, Vorstand von DEUMESS.

Krieg in der Ukraine und Gaskrise als weitere Preistreiber
Weitere Auswirkungen auf die Kosten für Heizung, Strom und Wasser sind der Krieg in der  Ukraine sowie die damit einhergehende Gaskrise. Preissteigerungen, die letztendlich an den Verbraucher weitergegeben werden, sind hier unvermeidbar. Michels: „Wir erleben aktuell mehr als eine Verdopplung der Energiepreise im Vergleich zum Vorjahr. Was das für die Kosten für Heizung und Warmwasser in einem Haushalt bedeutet, kann sich jeder selbst ausrechnen. Wir warnen ausdrücklich davor, die aktuelle Verbrauchsabrechnung für das vergangene Jahr bildet nicht den jetzigen Preisanstieg ab. Wer das nicht berücksichtigt, bekommt im nächsten Jahr den Preisschock.“

Monatliche Verbrauchsabrechnung nur bedingte Hilfe, aber Indikator
Mit der Einführung der novellierten Heizkostenverordnung im Dezember 2021 schreibt der Gesetzgeber beim Einsatz von funkfähigen, fernablesbaren Messgeräten eine monatliche Verbrauchsinformation vor. Mieter, bei denen diese Geräte bereits im Einsatz sind, können so auf einen Blick ihren monatlichen Energieverbrauch im Vergleich zum Vormonat beziehungsweise Vorjahr sowie zu energetisch vergleichbaren Immobilien sehen. Bedauerlicherweise lässt sich aufgrund der aktuellen Preisdynamiken nicht erkennen, wie hoch eine Nachzahlung im kommenden Jahr sein wird. Die monatliche Verbrauchsinformation ist aber ein guter Indikator wie sich der individuelle Verbrauch an Heizung und Warmwasser entwickelt und ob die eigenen Anstrengungen zum Energiesparen Früchte tragen.

Mieter und Immobilienverwalter gleichermaßen gefordert
Michels: „Abwarten und Nichts tun ist definitiv die falsche Strategie. Wer nächstes Jahr nicht den Preisschock erleben will, muss sparen.“ Der Verband empfiehlt Mietern das eigene Verbrauchsverhalten kritisch zu hinterfragen. Gleiches gilt für Immobilieneigentümer und -verwalter. Auch diese müssten Verantwortung übernehmen und aktiv Einsparpotenziale – etwa mit LED-Glühbirnen als Hausflurbeleuchtung – heben, um die Verbrauchskosten für die Mieter moderat zu halten. Zugleich sollten Vermieter die monatliche Vorauszahlung für Energiekosten schon jetzt anpassen, damit die Mieter im kommenden Jahr nicht aufgrund hoher Nachzahlungen überlastet werden und im schlimmsten Fall in die Privatinsolvenz rutschen.

KABINETT BESCHLIESST NOVELLIERUNG DER HKVO – Start 2022

Jetzt ist es endgültig. Das Bundeskabinett hat in seiner 161. Sitzung am 24. November 2021 die Novellierung der Heizkostenverordnung beschlossen. Lediglich die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt steht nun noch aus, damit die neue HKVO in Kraft treten kann. Dieser formale Vorgang wird aller Voraussicht nach noch in diesem Jahr erfolgen, so dass mit Beginn des Jahres 2022 die novellierte HKVO gilt.

Nachdem bereits in der Plenarsitzung am 5. November 2021 der Bundesrat der novellierten Heizkostenverordnung zugestimmt hatte, ist damit auch die letzte Hürde für die neue Verordnung genommen worden.

Anders lautende Meldungen, die derzeit in Informationsschreiben verschiedener Branchenteilnehmer kursieren, sind damit obsolet.

Sobald die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgt ist, erfahren Sie es als DEUMESS-Mitglied in gewohnter Weise.