KABINETT BESCHLIESST NOVELLIERUNG DER HKVO – Start 2022

Jetzt ist es endgültig. Das Bundeskabinett hat in seiner 161. Sitzung am 24. November 2021 die Novellierung der Heizkostenverordnung beschlossen. Lediglich die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt steht nun noch aus, damit die neue HKVO in Kraft treten kann. Dieser formale Vorgang wird aller Voraussicht nach noch in diesem Jahr erfolgen, so dass mit Beginn des Jahres 2022 die novellierte HKVO gilt.

Nachdem bereits in der Plenarsitzung am 5. November 2021 der Bundesrat der novellierten Heizkostenverordnung zugestimmt hatte, ist damit auch die letzte Hürde für die neue Verordnung genommen worden.

Anders lautende Meldungen, die derzeit in Informationsschreiben verschiedener Branchenteilnehmer kursieren, sind damit obsolet.

Sobald die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgt ist, erfahren Sie es als DEUMESS-Mitglied in gewohnter Weise.