UVI – Was Mieter jetzt wissen müssen

Mit der novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) erhalten Mieter ab sofort monatlich von Ihrer Hausverwaltung eine Information über Ihren Verbrauch von Warmwasser und Heizenergie. Nach dem Gesetz ist jeder Vermieter dazu verpflichtet, sofern in Ihrer Wohnung fernablesbare Messgeräte vorhanden sind. Dies sind Warmwasserzähler, Wärmezähler oder Heizkostenverteiler. Der Einbau von fernablesbaren Messgeräten ist bei Neuinstallation beziehungsweise für alle bestehenden Mehrfamilienhäuser bis Ende 2026 gesetzlich vorgeschrieben.

Um die Mieter bestmöglich zu informieren, stellen wir unseren DEUMESS-Mitgliedern und weiteren Interessenten Arbeitsmaterialien in Form von Musterschreiben und Flyer zur weiteren Verwendung zur Verfügung:

Mieterinformation-Flyer zur uVI

Mieterinformation-Schreiben zur uVI