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KABINETT BESCHLIESST NOVELLIERUNG DER HKVO – Start 2022

Jetzt ist es endgültig. Das Bundeskabinett hat in seiner 161. Sitzung am 24. November 2021 die Novellierung der Heizkostenverordnung beschlossen. Lediglich die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt steht nun noch aus, damit die neue HKVO in Kraft treten kann. Dieser formale Vorgang wird aller Voraussicht nach noch in diesem Jahr erfolgen, so dass mit Beginn des Jahres 2022 die novellierte HKVO gilt.

Nachdem bereits in der Plenarsitzung am 5. November 2021 der Bundesrat der novellierten Heizkostenverordnung zugestimmt hatte, ist damit auch die letzte Hürde für die neue Verordnung genommen worden.

Anders lautende Meldungen, die derzeit in Informationsschreiben verschiedener Branchenteilnehmer kursieren, sind damit obsolet.

Sobald die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgt ist, erfahren Sie es als DEUMESS-Mitglied in gewohnter Weise.

GROSSER ZUSPRUCH: INFORMATIONSVERANSTALTUNG ZUR NOVELLIERUNG DER HKVO

Rund 180 Teilnehmer aus den DEUMESS-Mitgliedsunternehmen hatten am 10. November 2021 die Informationsveranstaltung zur novellierten Heizkostenverordnung verfolgt. Damit hatte der Verband der mittelständischen Messdienstunternehmen exakt fünf Tage nach der Zustimmung des Bundesrats zur novellierten Heizkostenverordnung das Informationsbedürfnis der Branchenprofis getroffen.

Der Vorstand des Verbandes und im Speziellen Rechtsanwalt Martin Alter berichteten über die Neuerungen und zeigten die Auswirkung der neuen HKVO auf die Messdienstunternehmen auf.

Seminar Vertragsgestaltung: Rechtliches Know-how für sichere Geschäfte

Mit dem Grundlagenseminar „Vertragsgestaltung“ ging es bei der DEUMESS-Akademie am 9. November in Rudolstadt um einen umfassenden Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten im Messdienstgeschäft.

Geschäftsführer sowie Führungskräfte von Messdienstunternehmen sowie Hausverwaltungen waren gekommen, um von der umfangreichen Expertise von Rechtsanwalt Martin Alter zu profitieren. Dabei wurden neben den „klassischen“ Gebieten der Messgeräteüberlassung und
Verbrauchsabrechnung auch die Geschäftsfelder der Rauchwarnmelderüberlassung und Rauchwarnmelderwartung, sowie die Erstellung der unterjährigen Verbrauchsinformation beleuchtet. Eingegangen wurde zudem auf die aktuelle Rechtsprechung. Aber auch die bald wirksam werdende EED wurde angesprochen.

Wie umfangreich diese Themen sind, zeigten die zahlreichen interessierten Fragen der Teilnehmer.

Einen Überblick über die kommenden Veranstaltungen finden Sie hier