Bundesrat stimmt Novellierung der HKVO zu

Nun ist es soweit. In seiner Plenarsitzung am 5. November 2021 hat der Bundesrat der novellierten Heizkostenverordnung zugestimmt. Damit kann die Heizkostenverordnung noch im Jahr 2021 in Kraft treten. Die zahlreichen Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge des DEUMESS und anderer Branchenpartner wurden dabei bedauerlicherweise nicht berücksichtigt.

So müssen sich Messdienstunternehmen unter anderem darauf einstellen, dass bei Liegenschaften, die bereits mit fernablesbaren gerne ausgestattet sind, ab dem 1. Januar 2022 die Pflicht zur Mitteilung monatlicher unterjähriger Verbrauchsinformationen an alle Nutzer besteht.

Aber auch andere zahlreiche Veränderungen treten zeitnah in Kraft. Was das für Messdienstunternehmen bedeutet und welche Herausforderungen zu meistern sind, diskutiert der Verband am 10. November 2021 in einer Videokonferenz.

Wir laden Sie daher recht herzlich ein zur:

DEUMESS – Informationsveranstaltung zur Novellierung der HKVO
10. November 2021 – 
14.00 – 16.00 Uhr

Die Teilnahme ist ausschließlich DEUMESS-Mitgliedern gestattet. Die Veranstaltung wird online über ZOOM stattfinden.

Anmeldung und Fragen richten Sie bitte an Frau Julia Wesch unter 03672 / 308360 oder julia.wesch@deumess.de