Novellierung der HKVO im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Ab sofort ist die Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft und kann detailliert im Bundesgesetzblatt eingesehen werden.

Nachdem bereits am 5. November der Bundesrat der Novellierung der HKVO zugestimmt hatte, erfolgte am 24. November die formale Zustimmung der Bundesregierung. Die Umsetzung der Vorgaben aus der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in deutsches Recht ist damit
abgeschlossen.

Kernelement der neuen HKVO ist ein größerer Klimaschutz im Gebäudesektor. Damit einhergehend sind Bestimmungen zur Fernablesung der Verbrauchswerte sowie eine höhere Transparenz der Verbrauchswerte und somit auch der entstehenden Kosten durch eine aktuelle vom Mieter online einsehbare Verbrauchsübersicht.

Auf folgende Änderungen müssen sich Vermieter einstellen:
– Fernablesbarkeit der Geräte
– Interoperabilität der Messgeräte
– Anbindung an Smart-Meter-Gateway
– monatliche Verbrauchsmitteilung ab 2022

Den kompletten Gesetzestext im Bundesgesetzblatt können Sie hier nachlesen:
Die HKVO im Bundesgesetzblatt