Seit mehr als einem Jahr ist die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) nun schon in Kraft. Immobilieneigentümer und Hausverwaltungen wenden die neuen Regelungen seither an. Doch wie es bei Gesetzen eben ist, empfiehlt sich eine beständige Evaluierung der praktischen Umsetzung. DEUMESS, der Verband mittelständischer Messdienstunternehmen, und das Beratungsunternehmen Synectis Consult GmbH hat sich dieser Aufgabe angenommen und in einer deutschlandweit durchgeführten Telefonumfrage 50 namhafte Akteure der Messdienstbranche und Wohnungswirtschaft detailliert zu den Erfahrungen bei der Umsetzung der HKVO befragt. Die Ergebnisse offenbaren einen Nachbesserungsbedarf von Seiten des Gesetzgebers.
Durchgeführt wurden die telefonischen Experteninterviews durch das in der Messdienstbranche und in der Wohnungswirtschaft bekannte Marktforschungsunternehmen FONCONSULT. Mit einem teilstrukturierten Fragebogen wurden die für die Thematik zuständigen Mitarbeiter in den Unternehmen befragt. “Da das beauftragte Marktforschungsunternehmen über jahrelange Erfahrung in der Messdienstbranche verfügt, fanden die Gespräche in einem Zeitraum von drei Monaten auf Augenhöhe statt, was die Inhalte der Antworten konkret und belastbar macht”, sagt Hartmut Michels, Vorstand bei DEUMESS.
Die Auswertung der Interviews ergab ein geteiltes Echo der Branchenexperten zur novellierten Heizkostenverordnung. Demnach begrüßt eine große Mehrzahl der befragten Unternehmen die Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie in der novellierten HKVO. Gibt sie doch gerade jetzt in dieser krisenbeladenen Zeit mit der monatlichen Verbrauchsinformation jedem Mieter durch die höhere Transparenz im Verbrauchsverhalten die Möglichkeit, das individuelle Verbrauchsverhalten anzupassen und so die Kosten beim Verbrauch von Heizenergie oder von Warmwasser nachhaltig zu senken.
An der Umsetzung bei der unterjährigen Verbrauchsinformation (uVi) wurde von den interviewten Unternehmen aber auch Kritik geäußert. Vor allem der Gesetzgeber wurde aufgefordert, an einigen Stellen nachzubessern und die zukünftige Umsetzung der HKVO deutlich zu vereinfachen. Denn zum Teil hat der Gesetzgeber den Marktakteuren sehr große bürokratische Hürden in den Weg gelegt, die es zu beseitigen gilt. 90 Prozent der befragten Unternehmen kritisierten den hohen Aufwand bei den unterjährigen Verbrauchsinformation (uVi). Bemängelt wurde insbesondere die Pflicht zum Papierversand der uVi.
Michels: “Statt die eigentlich angestrebten Vorteile der Digitalisierung zu nutzen, hat die Regierung die Möglichkeit zum postalischen Versand der Unterlagen im Gesetz verankert. Durch die verordnete Mitteilungspflicht an die Mieter drucken viele Messdienstunternehmen nun die Verbrauchsangaben auf Papier aus und versenden diese per Post. Damit wird das Ziel des Klimaschutzes geradezu konterkariert.” Außerdem verursache dieses Vorgehen einen erhöhten Mehraufwand für die Messdienstleister und somit auch höhere Kosten für die Mieter.
Die befragten Unternehmen sprachen sich demnach dafür aus, die Mitteilungspflicht in eine Bereitstellungspflicht abzuändern. Denn eines zeigt die Umfrage deutlich: Der Zuspruch und das Verständnis der Mieter, die uVi digital abzurufen und gezielt zum Sparen zu nutzen, ist bislang noch gering. “Dass heißt, die HKVO braucht einen Bürokratieabbau und sollte durch eine staatlich begleitete Informationskampagne für den digitalen Abruf der Verbrauchswerte flankiert werden. Dafür braucht es eine einheitliche Lösung. Die Regierung sollte hierbei die Marktakteure nicht allein lassen”, so der Vorstand von DEUMESS.