Ein halbes Jahr neue HKVO: Verband der mittelständischen Messdienstunternehmen sieht Nachbesserungsbedarf

Die neue Heizkostenverordnung (HKVO) ist seit Dezember 2021 in Kraft und hat der Digitalisierung in der Messdienstbranche einen weiteren, enormen Schub gegeben. Die Umsetzung der neuen Regelungen eröffnet attraktive Chancen für zeitgemäße und Dienstleistungen und Transparenz, stellt die Messdienstleister aber zugleich vor einige Herausforderungen. Nach gut einem halben Jahr zieht DEUMESS, der Verband der mittelständischen Messdienstunternehmen in Deutschland, eine erstes Zwischenfazit.

Grundsätzlich begrüßt der Verband die neue HKVO und sieht seine Mitglieder bestens gerüstet für die Neuerungen. Die Messdienstunternehmen haben die notwendige Technik rechtzeitig angeschafft und frühzeitig Monteure eingesetzt, um die flächendeckende Montage der fernablesbaren Geräte umzusetzen. Immerhin sieht die neue HKVO vor, dass Gebäudeeigentümer, deren Immobilie noch nicht mit Fernablesezählern ausgestattet sind, diese bis spätestens 2026 nachrüsten müssen. Ziel der Fernablesbarkeit ist die schnelle und unkomplizierte Abrechnung und Informationsbereitstellung. Als fernablesbar gelten Zähler, die abgelesen werden können ohne die Wohnung zu betreten. Richtig effizient ist das für Eigentümer oder Mieter jedoch nur wenn die Messgeräte über Gateways aus der Ferne auslesbar sind. So können Verbrauchswerte sehr sicher und effizient übertragen werden, ohne die Wohnung zu betreten. Damit verändert sich die Arbeitsweise der Messdienstleister. Die aufwändige Ablesung vor Ort entfällt schrittweise und Mieter müssen für die Ablesung keine persönliche Anwesenheit mehr organisieren.

 

Messdienstunternehmen als Wegbereiter zu mehr Transparenz 

Vermieter, deren Immobilien bereits entsprechend ausgestattet sind, müssen ihre Mieter ab 2022 monatlich über den Energieverbrauch für Heizen und Warmwasser informieren. „In der professionellen Umsetzung der neuen Vorgaben sind die DEUMESS-Mitgliedsunternehmen wesentliche Wegbereiter zu mehr Transparenz und damit zu mehr Nachhaltigkeit und Sparsamkeit beim Verbrauch von Wärme und Wasser, und mit der Bündelung über ein SMGW (Smart Meter Gateway) in Zukunft auch Strom und Gas“, sagt Hartmut Michels, Vorstandsmitglied bei DEUMESS. „Mieter können jetzt schließlich regelmäßig ihren aktuellen Verbrauchswerte mit dem Vormonat sowie dem Vorjahresmonat vergleichen. Außerdem geht aus der Information ihr Durchschnittsverbrauch hervor und wie sich der Brennstoffmix konkret zusammensetzt.“

 

Nachbesserungsbedarf für den Zugang zu Verbrauchsinformationen 

Während diese unterjährige Verbrauchsinformation ein wichtiger Baustein für mehr Sparsamkeit ist, erfordert die Umsetzung allerdings noch einige Verbesserungen. So kann die Information der Mieter per Brief, E-Mail oder via App erfolgen. Gerade ältere Menschen nutzen die digitalen Möglichkeiten allerdings sehr selten und haben mitunter gar keine E-Mail-Adresse, weshalb die Information oft noch auf Papier gedruckt und mit der Post verschickt werden muss.

 

Um die Vorteile der Digitalisierung zu nutzen und damit nicht nur die Umwelt, sondern auch den eigenen Geldbeutel zu schonen, ist hier generationsübergreifende Unterstützung gefragt, innerhalb von Familien, aber auch in Hausgemeinschaften und Nachbarschaften. Denn je nach Abruf der Verbrauchsinformationen fallen unterschiedlich hohen Kosten an, die in die Betriebsnebenkostenabrechnung eingehen – wer den Postweg wählt, hat demnach höhere Ausgaben und das zusätzlich zu den ohnehin steigenden Energiepreisen. Hartmut Michels: „Um die Idee der Nachhaltigkeit konsequent und die Regelungen der neuen HKVO sinnvoll umzusetzen, ist hier langfristig eine Nachbesserung seitens des Gesetzgebers gefragt.“