Stellungnahme zur Notwendigkeit der Eintragung in die Handwerksrolle für den Einbau von Verbrauchserfassungsgeräten im Rahmen des Messdienstgeschäfts

Die Mitgliedsunternehmen des DEUMESS e.V. werden immer häufiger mit Anfragen von Kunden bis
hin zu Abmahnungen wegen Unterlassung konfrontiert, die auf dem Vorwurf beruhen, dass sie ohne
entsprechende Eintragung in die Handwerksrolle bei der zuständigen Handwerkskammer die
Tätigkeiten des Installateur- und Heizungsbauerhandwerks ausüben. DEUMESS nimmt gemeinsam mit RA Martin Alter hierzu Stellung: