Umfrage zur HKVO: Messdienstleister und Wohnungswirtschaft wünschen sich Bürokratieabbau

Grundsätzliche Zustimmung zur HKVO aber zahlreiche Nachbesserungen gefordert / Positiv: Digitalisierungsdruck schafft mehr Transparenz beim Energieverbrauch / Negativ: Pflicht zum Postversand der unterjährigen Verbrauchsinformation (uVi) konterkariert Gedanken zum Umweltschutz

Die novellierte Heizkostenverordnung leistet einen wesentlichen Beitrag für eine nachhaltige energetische Bewirtschaftung von Immobilien, bedarf aber in der Ausgestaltung einer Überarbeitung. Vor allem unnötige bürokratische Hürden sollen abgebaut werden. Dies geht aus einer im Zeitraum vom 6. Juli bis 8. August 2022 deutschlandweit durchgeführten Telefonumfrage unter 50 namhaften Akteuren der Messdienstbranche und Wohnungswirtschaft hervor. In Auftrag gegeben wurde diese von DEUMESS, dem Verband der mittelständischen Messdienstunternehmen, sowie vom Beratungsunternehmen Synectis Consult GmbH. Das Marktforschungsunternehmen FONCONSULT übernahm die Durchführung und befragte dabei in telefonischen Experteninterviews mit einem teilstrukturierten Fragebogen die für die Thematik zuständigen Mitarbeiter in den Unternehmen.

 

Geteiltes Echo auf novellierte HKVO

Die Auswertung der Interviews ergab ein geteiltes Echo der Branchenexperten zur novellierten Heizkostenverordnung. „Grundsätzlich begrüßt eine große Mehrzahl der befragten Unternehmen die Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie in der novellierten HKVO. Leistet Sie doch gerade jetzt in dieser krisenbeladenen Zeit mit der monatlichen Verbrauchsinformation für jeden Mieter einen unersetzlichen Beitrag, um den Verbrauch von Heizenergie oder von Warmwasser nachhaltig zu senken“, sagt Peter Gerhardt, Geschäftsführer der Synectis Consult GmbH und schlussfolgert: „Die regelmäßige Information zur Entwicklung des Energieverbrauchs bringt höhere Transparenz in die Verbräuche. Bei der Umsetzung hat der Gesetzgeber den Marktakteuren aber zum Teil sehr große bürokratische Hürden in den Weg gelegt, die es zu beseitigen gilt.“

Das sieht auch Hartmut Michels, Vorstandsmitglied von DEUMESS, dem Verband mittelständischer Messdienstunternehmen, so. Demnach nannten die Befragten vor allem die nun größere Transparenz über den tatsächlichen Energieverbrauch und die daraus resultierende Chance zur Anpassung des Verbrauchsverhaltens als deutliche Vorteile der HKVO. Auch das Vorantreiben der Digitalisierung durch funkfähige Geräte wurde positiv bewertet. Michels: „Klares Ergebnis der Umfrage: Die Vertreter der Messdienstbranche haben mehrheitlich ihre Hausaufgaben zur Einführung der HKVO erledigt. So ist die Neuausstattung mit Funktechnik zur Verbrauchserfassung nahezu flächendeckend sichergestellt. Heißt: Die Unternehmen verfügen über ausreichend digitale Messgeräte und Manpower um dem Bedarf gerecht zu werden. Gleiches gilt für die Digitalisierung der Datenprozesse – sprich automatisierte Erfassung und Abrechnung – die mehrheitlich umgesetzt ist. Die Messdienstunternehmen sind hervorragend auf die neue Verordnung eingestellt und leisten somit ihren Beitrag zur Senkung der Verbräuche und damit zum Gelingen der Energiewende. Im Gegenzug ist der Gesetzgeber aber nun gefordert, die zukünftige Umsetzung der HKVO deutlich zu vereinfachen. Darin ist sich die Branche einig.“

Politik muss nachbessern

90 Prozent der befragten Unternehmen kritisierten beispielsweise das bürokratische Procedere bei der Umsetzung der unterjährigen Verbrauchsinformation (uVi) als zu groß. Bemängelt wurde beispielsweise die Pflicht zum Papierversand bei der monatlichen Verbrauchsinformation. Statt die eigentlich angestrebten Vorteile der Digitalisierung zu nutzen, werde durch den postalischen Versand der Unterlagen das Ziel des Klimaschutzes geradezu konterkariert. Auch die verordnete Mitteilungspflicht zu den angefallenen Verbrauchswerten verursache hohen Mehraufwand für die Branche, die letztendlich mehr Kosten für die Mieter bedeuten. Hier wurde angeregt, die Mitteilungspflicht in eine Bereitstellungspflicht abzuändern.