Umsatzsteuersenkung: Messdienstleister warnen vor Verwirrung bei Abrechnung

Die Absenkung der Umsatzsteuer von 19 auf 16 Prozent bis zum Jahresende wird bei der Abrechnung der Verbrauchskosten von Immobilien zu Verwirrung führen. Davor warnt DEUMESS – Verband der mittelständischen Messdienstleister und kritisiert die zahlreichen komplexen Regelungen. Diese werfen in ihrer Gesamtheit viele Fragen auf und verursachen einen erhöhten Aufwand. Die ursprünglich von der Regierung angedachte Entlastung von Wirtschaft und Bürgern werde so nicht erreicht. Der Verband steuert mit intensiven Schulungen seiner Mitgliedsunternehmen dagegen.

Endkunden, Immobilienverwaltungen und Messdienstleister erwartet bei der Abrechnung der Verbrauchskosten von Immobilien teilweise ein großes Durcheinander. „Verwirrung ist vorprogrammiert“, sagt Hartmut Michels. Das Vorstandsmitglied von DEUMESS sieht vor allem bei der Anzahl vollkommen unterschiedlich gestalteter Verträge zahlreiche Probleme bei der korrekten Abrechnung. Michels: „Mit der Senkung der Umsatzsteuer bis zum Jahresende wollte die Bundesregierung eigentlich einen Impuls für mehr Wachstum setzen. Stattdessen verursacht die zwischenzeitliche steuerliche Umstellung einen enormen zeitlichen und finanziellen Aufwand.“

Ein Beispiel für die Komplexität: Je nach Messdienstunternehmen ist mit der Immobilienverwaltung der Preis für die Verbrauchsabrechnung als Brutto- beziehungsweise als Netto-Betrag vereinbart. Bei Ersterem entsteht kein Handlungsbedarf. Bei Letzterem stellt sich die Frage nach der Leistungserbringung sowie der Rechnungserstellung. Je nach Sachlage wird dann eine Rechnungskorrektur fällig. Ähnlich ist die Ausgangslage, wenn die Rechnung vorschüssig gestellt wurde oder Abschlagszahlungen vereinbart sind.

„Der preisliche Unterschied bei der jährlichen Miete für einen Heizkostenverteier beträgt rund 15 Cent. Schon daran zeigt sich, dass der Aufwand für die Änderung in keinem wirtschaftlichen Verhältnis steht“, erklärt Georg Eutermoser, ebenfalls Mitglied im Vorstand von DEUMESS. Der Branchenexperte warnt: „Dennoch muss die Umstellung erfolgen, damit bei einer Prüfung durch das Finanzamt keine Strafe aufgrund einer fehlerhaften Abrechnung der Umsatzsteuer droht. Da stehen Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis.“

Um die Verbandsmitglieder auf die komplizierten Herausforderungen bestmöglich vorzubereiten, hat DEUMESS in Kooperation mit branchenrelevanten Rechtsanwaltskanzleien entsprechende Schulungsangebote auf den Weg gebracht. Michels: „Unsere Messdienstunternehmen werden gut vorbereitet sein. Fachkompetenz und Genauigkeit sind wesentliche Qualitätsmerkmale mittelständischer Messdienstunternehmen.“