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Am 16.05.2024 sind umfangreiche Änderungen unter anderem im Energiewirtschaftsgesetz in Bezug auf Mieterstrom in Kraft getreten. Es handelt sich um Änderungen, die im Rahmen des sogenannten Solarpaketes I seit langem im Gesetzgebungsverfahren diskutiert worden und nunmehr beschlossen und im Bundesgesetzblatt verkündet worden.
Im Rahmen der kostenfreien Informations-Veranstaltung vermittelt unsere Rechtsanwältin Beate Heilmann die jeweils wichtigsten Aspekte für Messdienstunternehmen zum Inkrafttreten des Solarpaket 1. Zusätzlich werden Informationen mitgeteilt, welche grundsätzlich den Gebäudeeigentümer betreffen – Messdienstunternehmen können diese zur Beratung Ihrer Kunden nutzen.
Ihre Fragen können Sie gern vorab an recht@deumess.de senden!
Registrierung:
https://us02web.zoom.us/meeting/register/tZEtdOmgrTwqHdU4RzGnT0fWu5DCcJeuQtXk
Nach der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit Informationen über die Teilnahme am Meeting.
Teilnahmegebühr:
DEUMESS-Mitglieder: kostenfrei
Nicht-Mitglieder: 49,00 Euro / Teilnehmer
Referentin: RAin Beate Heilmann (Heilmann Geyer Kühnlein Rechtsanwälte)