Gebäudeenergiegesetz kommt nicht vor der Bundestagswahl

Die letzte Chance, das Gebäudeenergiegesetz noch vor der Bundestagswahl am 24.09.2017 auf den Weg zu bringen, wurde von der aktuellen Bundesregierung nicht genutzt. Es ist daher derzeit nicht klar ob das Gesetzt bereits 2018 in Kraft treten wird und ob noch größere Änderungen am derzeitigen Referentenentwurf der Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit erfolgen werden.

Am 23.01.2017 war von den Beteiligten Ministerien ein Referentenentwurf vorgelegt worden, der nicht lediglich eine Fortschreibung der in EnEV von 2014 nach den Vorgaben der EU- Gebäudeeffizienzrichtlinie darstellen sollte.

Mit diesem Gesetz sollte das Energieeinsparrecht für Gebäude strukturell neu konzipiert und vereinheitlicht werden. Es sollte das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, EEWärmeG) in einem neuen Gesetz, dem Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) zusammenführen. Das GEG sollte das EnEG, die EnEV sowie das EEWärmeG ersetzen und ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäuden und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden schaffen. Dadurch sollten die Anwendung und der Vollzug erleichtert werden. Bisher bestehende Diskrepanzen und Inkohärenzen – etwa unterschiedliche Begriffsbestimmungen, die unterschiedliche Behandlung von Strom aus erneuerbaren Energien und divergierende Anforderungen an Anlagentechnik – sollten mit dem neuen Gesetz beseitigt werden.

Für die Messdienstbranche wären insbesondere die Neuregelungen zum Energieausweis von Bedeutung gewesen.

Nach dem Referentenentwurf zum Gebäudeenergiegesetz (RefE-GEG) ist der Primärenergiebedarf bzw. der Primärenergieverbrauch der Maßstab für die Bewertung der Gebäude in neuen Energieeffizienzklassen der Energieausweise. Bislang wurde auf dem Energieausweis der Endenergiebedarf oder der Endenergieverbrauch angegeben. Zukünftig ist demnach stärker von Bedeutung, aus welchen Energiequellen die Heizenergie des Gebäudes gewonnen wird. Zudem soll im Energieausweis auch die Pflichtangabe zu den Kohlendioxidemissionen enthalten sein, die einen Vergleich der Klimarelevanz der Gebäude ermöglichen soll.

Eine Abschaffung des Energieverbrauchsausweises sieht der Referentenentwurf des GEG nicht vor

Die Anforderungen an den Aussteller von Energieausweisen sollten dadurch erhöht werden, dass er einer Fortbildungspflicht unterliegt und fremde Berechnungen nicht ungeprüft zugrunde legen darf.