Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Aufgrund verschiedener Urteile des Bundesfinanzhofs wurde das Anwendungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen zu § 35 Buchst. a des Einkommenssteuergesetzes (Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme Haushaltsplan Dienstleistungen) umfassend überarbeitet.

Das vollständige Anwendungsschreiben kann auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen heruntergeladen werden.

In Bezug auf die Abrechnung von Betriebskosten und den dabei geforderten Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sind folgende Änderungen hervorzuheben:

Der Begriff „im Haushalt“ kann künftig auch das angrenzende Grundstück umfassen, sofern die haushaltsnahen Dienstleistungen oder die Handwerkerleistungen dem eigenen Grundstück dienen. Damit können beispielsweise Lohnkosten für den Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen vor dem eigenen Grundstück als haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt werden.

In dem Anwendungsschreiben wird klargestellt, dass die Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion einer Anlage ebenso eine Handwerkerleistung ist, wie die Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens oder Maßnahmen zur vorbeugenden Schadensabwehr. Somit können künftig beispielsweise die Dichtheitsprüfungen von Abwasserleitungen, die Kontrollmaßnahmen des TÜV‘s bei Fahrstühlen oder auch die Kontrolle von Blitzschutzanlagen begünstigt sein. In diese Kategorie fällt dann auch die jährliche Funktionsprüfung von Rauchwarnmeldern.

Ebenfalls als Handwerkerleistung wird nach dem Anwendungsschreiben die regelmäßigen Legionellenprüfungen in Großanlagen der Trinkwassererwärmung nach der Trinkwasserverordnung angesehen.

Das Anwendungsschreiben enthält in Anlage 1 eine umfangreiche Tabelle zur beispielhaften Aufzählung begünstigter und nichtbegünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die einen sehr guten Überblick über die Einordnung gibt.

Link zum Download des Anwendungsschreibens:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2016-11-09-Paragraf-35a-EStG.pdf;jsessionid=3A1A370893CEEA0950A0707A02585D71?__blob=publicationFile&v=4